Senioren

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Die Beauftragte für Senioren im Landkreis Landshut ist

Frau Elisabeth Strasser
0871 408-2116
0871 408-162116
Elisabeth.Strasser@landkreis-landshut.de

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Landshut ist

Frau Linda Pilz
0871 936 67-161
0871 408-162116
Linda.Pilz@landkreis-landshut.de

Koordinierungsstelle Demenz im Landkreis Landshut

Frau Monja David
0871 936 67-161
kodela@landshuter-netzwerk.de

Zertifizierte Wohnraumberaterin für ältere und behinderte Menschen
aber auch für barrierefreies Wohnen im Neubau im Landkreis Landshut ist

Frau Nadine Abramowski
0871 408-2117
0871 408-162117 
Nadine.Abramowski@landkreis-landshut.de
Bürozeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00-12.00 Uhr.

Formulare und Merkblätter

Regionale Notfallmappe von Stadt und Landkreis Landshut

Vorsorge – Ein Thema, das uns ALLE betrifft. Auch Sie kann es treffen – und plötzlich muss sich ein Angehöriger um Ihre Angelegenheiten kümmern und sich mit bisher unbekannten Bereichen Ihres Lebens auseinandersetzen. Um „Für den Notfall gerüstet…“ zu sein, soll die regionale Notfallmappe von Stadt und Landkreis Landshut helfen, Ihre Angelegenheiten frühzeitig in Ihrem Sinne zu regeln. Sie verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre wichtigsten persönlichen Unterlagen – was nicht nur für den absoluten Notfall, insbesondere aber dann von großer Bedeutung ist, wenn Angehörige für Sie handeln müssen, wenn Sie selbst es nicht mehr können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Mappe soll ein allgemeines Hilfsinstrument sein: Auch bei längerer Abwesenheit im Ausland, Urlaub oder eines Krankenhaus- bzw. Reha-Aufenthaltes sind die Informationen von großem Nutzen.

Nützliche Links

50/50 Mobil - Reduzierte Fahrpreise für Mietwagen- oder Taxifahrten

Seit Juni 2020 gibt es im Landkreis Landshut das 50/50-Mobil, mit dem hinsichtlich Mobilität im ländlichen Raum ein Meilenstein geschaffen wurde.

Besonders gefördert werden Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sowie noch nicht oder nicht mehr im Besitz eines Führerscheins sind. 

Wer kann dieses Angebot nutzen:

    • Junge Menschen von 14 bis einschl. 26 Jahren
    • Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren
    • Menschen mit Schwerbehindertenausweis ab 14 Jahren

mit Erstwohnsitz im Landkreis Landshut.

Download

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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