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Senioren
Die Beauftragten des Landkreises Landshut stellen sich vor:
Seniorenbeauftragter: |
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Manfred Loibl |
Sonstige Downloads
Die Beauftragte für Senioren im Landkreis Landshut ist
Frau Elisabeth Strasser |
0871 408-2116 |
0871 408-162116 |
Elisabeth.Strasser@landkreis-landshut.de |
Die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen im Landkreis Landshut ist
Frau Linda Pilz |
0871 936 67-161 |
0871 408-162116 |
Linda.Pilz@landkreis-landshut.de |
Koordinierungsstelle Demenz im Landkreis Landshut
Frau Monja David |
0871 936 67-161 |
kodela@landshuter-netzwerk.de |
Zertifizierte Wohnraumberaterin für ältere und behinderte Menschen
aber auch für barrierefreies Wohnen im Neubau im Landkreis Landshut ist
Frau Nadine Abramowski |
0871 408-2117 |
0871 408-162117 |
Nadine.Abramowski@landkreis-landshut.de |
Bürozeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00-12.00 Uhr. |
Formulare und Merkblätter
Regionale Notfallmappe von Stadt und Landkreis Landshut
Vorsorge – Ein Thema, das uns ALLE betrifft. Auch Sie kann es treffen – und plötzlich muss sich ein Angehöriger um Ihre Angelegenheiten kümmern und sich mit bisher unbekannten Bereichen Ihres Lebens auseinandersetzen. Um „Für den Notfall gerüstet…“ zu sein, soll die regionale Notfallmappe von Stadt und Landkreis Landshut helfen, Ihre Angelegenheiten frühzeitig in Ihrem Sinne zu regeln. Sie verschafft Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihre wichtigsten persönlichen Unterlagen – was nicht nur für den absoluten Notfall, insbesondere aber dann von großer Bedeutung ist, wenn Angehörige für Sie handeln müssen, wenn Sie selbst es nicht mehr können und auf Hilfe angewiesen sind. Die Mappe soll ein allgemeines Hilfsinstrument sein: Auch bei längerer Abwesenheit im Ausland, Urlaub oder eines Krankenhaus- bzw. Reha-Aufenthaltes sind die Informationen von großem Nutzen.
Nützliche Links
50/50 Mobil - Reduzierte Fahrpreise für Mietwagen- oder Taxifahrten
Seit Juni 2020 gibt es im Landkreis Landshut das 50/50-Mobil, mit dem hinsichtlich Mobilität im ländlichen Raum ein Meilenstein geschaffen wurde.
Besonders gefördert werden Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sowie noch nicht oder nicht mehr im Besitz eines Führerscheins sind.
Wer kann dieses Angebot nutzen:
- Junge Menschen von 14 bis einschl. 26 Jahren
- Seniorinnen und Senioren ab 70 Jahren
- Menschen mit Schwerbehindertenausweis ab 14 Jahren
mit Erstwohnsitz im Landkreis Landshut.